Bedingung zur Förderung des ÖKV
jugendlicher Korsarsegler
Der Österreichische Korsarseglerverband
fördert aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 24.6.2011 junge
Korsarsegler bei Erwerb geeigneter regattatauglicher Boote, Bootszubehör sowie
Bootsausstattung und Hänger wie folgt:
1. Förderungswürdig sind Mitglieder der
ÖKV bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und zwar u.a. Schüler, Studenten
und junge Personen mit geringem Eigenerwerb. Anträge von Personen unter
18 Jahren haben die Eltern zwecks Zustimmung mitzuunterfertigen.
2. Förderansuchen müssen schriftlich an
den Österreichischen Korsarsegelverband, zu Handen des Klassensekretärs,
gestellt werden und zwar vor dem Ankauf oder binnen 3 Monaten danach.
3. Der Antragsteller ist grundsätzlich
Eigentümer des von ihm gesegelten Bootes oder für Regattateilnahmen während der
Vertragsdauer Verfügungsberechtigter.
4. Gefördert werden ausschließlich Ankauf
von Boot, Bootszubehör, Bootsausstattung, Segelsätze sowie Schiffsanhänger.
5. Der Vorstand entscheidet über die
Förderungshöhe. Der Vorstand kann bis maximal 25 % des Kaufpreises der
eingereichten Beträge (Rechnungen) fördern. Bei Kauf eines gebrauchten Bootes
bzw. gebrauchten Materiales sind aussagekräftige Unterlagen über das Schiff und
den Zustand mit dem Antrag vorzulegen (beispielsweise Fotos, Beschreibung,
Baujahr, Segelnummer), um die Regattatauglichkeit zu beurteilen. Der Vorstand
entscheidet über jeden Antrag autonom, Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.
Vorerst erfolgt eine schriftliche Zusicherung der Förderung mit genauer Höhe.
6.
Die Zusicherung der Förderung erfolgt
jeweils unter der Auflage der Teilnahme an Regatten nach folgender
Staffelung:
Zwei Regatten davon sind pro Jahr in
Österreich mindestens zu bestreiten.
7. Der Antragsteller kann nach Erfüllung
der Auflagen durch Nachweis der Regattateilnahmen jeweils nach Saisonende die
zugesicherten Förderbeiträge oder Teilbeträge abrufen.