Donnerstag, 29. Oktober 2015

KORSAR - JUGENDFÖRDERUNG BIS ZU 25% BEI EINEM BOOTSKAUF



Bedingung zur Förderung des ÖKV jugendlicher Korsarsegler

Der Österreichische Korsarseglerverband fördert aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 24.6.2011 junge Korsarsegler bei Erwerb geeigneter regattatauglicher Boote, Bootszubehör sowie Bootsausstattung und Hänger wie folgt:

1. Förderungswürdig sind Mitglieder der ÖKV bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und zwar u.a. Schüler, Studenten und junge Personen mit geringem Eigenerwerb. Anträge von Personen unter 18 Jahren haben die Eltern zwecks Zustimmung mitzuunterfertigen.
2. Förderansuchen müssen schriftlich an den Österreichischen Korsarsegelverband, zu Handen des Klassensekretärs, gestellt werden und zwar vor dem Ankauf oder binnen 3 Monaten danach.
3. Der Antragsteller ist grundsätzlich Eigentümer des von ihm gesegelten Bootes oder für Regattateilnahmen während der Vertragsdauer Verfügungsberechtigter.
4. Gefördert werden ausschließlich Ankauf von Boot, Bootszubehör, Bootsausstattung, Segelsätze sowie Schiffsanhänger.
5. Der Vorstand entscheidet über die Förderungshöhe. Der Vorstand kann bis maximal 25 % des Kaufpreises der eingereichten Beträge (Rechnungen) fördern. Bei Kauf eines gebrauchten Bootes bzw. gebrauchten Materiales sind aussagekräftige Unterlagen über das Schiff und den Zustand mit dem Antrag vorzulegen (beispielsweise Fotos, Beschreibung, Baujahr, Segelnummer), um die Regattatauglichkeit zu beurteilen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag autonom, Ablehnungen bedürfen keiner Begründung. Vorerst erfolgt eine schriftliche Zusicherung der Förderung mit genauer Höhe.
6. Die Zusicherung der Förderung erfolgt jeweils unter der Auflage der Teilnahme an Regatten nach folgender Staffelung:



Zwei Regatten davon sind pro Jahr in Österreich mindestens zu bestreiten.

7. Der Antragsteller kann nach Erfüllung der Auflagen durch Nachweis der Regattateilnahmen jeweils nach Saisonende die zugesicherten Förderbeiträge oder Teilbeträge abrufen.


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